Alle auf Aufnahmen erkenntlichen Personen müssen vor der Veröffentlichung einwilligen oder unkenntlich gemacht werden.

Auf Bitte identifizierbarer Abgebildeter sind Bilder zu vernichten. Das gilt auch für Bilder für den rein privaten Gebrauch. Ungefragte Aufnahmen mit deutlich erkennbaren Personen oder von privaten Bildschirmen sind grundsätzlich verboten.

Das Fotografieren von Vortragenden und ihrer Slides ist erlaubt, sofern sie dem nicht zu Beginn des Vortrags widersprechen.

In den Camping-, (Auto)Park- und Sanitärbereichen (Toiletten, Duschen) ist das ungefragte Fotografieren verboten. Hier ist das Fotografieren nur mit dem vorherigen Einverständnis der Fotografierten erlaubt.

Im Schloss und Innenhof ist das Fotografieren von Gegenständen, Langzeitbelichtungen oder Bilder in der Totalen, die vor allem den Charakter der Veranstaltung einfangen, erlaubt. Wer Langzeitbelichtungen oder Bilder in der Totalen machen will, hat sich deutlich als Fotograf*in zu kennzeichnen (bspw. eine Warnweste). Sollten bei Langzeitbelichtungen oder Aufnahmen in der Totalen deutliche Nah-, Portrait- oder Gruppenaufnahmen entstanden sein, ist von den Abgebildeten das Einverständnis für die Weiterverwendung einzuholen. Konnte kein Einverständnis mehr eingeholt werden, sind diese Aufnahmen zu vernichten.